Um das Ehemalige Landgericht mit seinem Skulpturengarten zu erhalten, überlegten Maren Heyne und Friederich Werthmann ihr Lebenswerk durch eine Stiftung für die Zukunft zu sichern. Anfangs gab es u.a. Überlegungen der Kooperation mit anderen Kunststiftungen, bei denen aber Eigenständigkeit und Zukunftsfähigkeit zu unsicher waren.

Im Februar 2006 kam es schließlich zur Gründung der "Werthmann-Heyne-Stiftung" als Treuhandstiftung in der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Eingebracht in die Stiftung wird der gesamte Besitz - testamentarisch wie auch zu Lebzeiten.

In den Folgejahren ging es um die Konzipierung der künftigen Nutzung des Denkmals Ehemaliges Landgericht und des Skulpturengartens. Es gab u.a. Gespräche mit Museen der Region, die aber nicht zu konkretisierbaren Konzepten führten. Am weitesten reiften Überlegungen für eine Kunstarchiv-Nutzung, die bis zu einem Architekten-Entwurf einer baulichen Erweiterung führten.

Das Ehemalige Landgericht mit seinem Skulpturengarten einschließlich des plastischen Werkes Friederich Werthmanns wurde im September 2017 der Stiftung übertragen.

Die Stiftung zu Lebzeiten der Stifter ist ein außerordentlicher Glücksfall, denn der Stiftungswille konnte gemeinsam zu einem tragenden Konzept für die Zukunft entwickelt werden - 2017 noch einmal bestärkt durch eine Präambel der Stifter zur Satzung.

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